

Unser Kinderhaus wird zum einen vom Freistaat Bayern im Zuge des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gefördert und zum anderen durch die Münchner Kitaförderung (MKF) der Stadt München.
Durch den staatlichen Elternbeitragszuschuss sowie die Förderung im Rahmen der Münchner Kitaförderung (MKF) fallen für die Eltern keine Elternbeiträge an. Unabhängig davon wird eine Essenspauschale erhoben.
Die Eltern zahlen lediglich für Verpflegung, d.h. Mittagessen und Getränke sowie weitere Lebensmittel zum Backen und bei Festen (Nikolaussäckchen, Osternest etc.).
Die monatliche Verpflegungspauschale liegt bei:
(Stand: 1.9.2024)
Wenn sie eine weitere Entlastung (Ermäßigung des Verpflegungsgeldes) erwarten, stellen sie bitte einen Antrag bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Für Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt nicht in München haben (Gastkind), gelten abweichend folgende maximal zulässigen monatlichen Elternentgelte:
bis 4 Stunden |
über 4 bis 5 Stunden |
über 5 bis 6 Stunden |
über 6 bis 7 Stunden |
über 7 bis 7,5 Stunden |
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|---|---|---|---|---|---|
| Kindergarten | 105,00 € | 135,00 € | 163,00 € | 192,00 € | 221,00 € |
Vereinsmitgliedschaft:
Es fällt ein jährlicher Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 0,- € an.
Mittagessen:
Die Kosten für das Mittagessen betragen 100,- € im Monat, sofern das Kind am Mittagessen teilnimmt. Kinder, die nicht teilnehmen, zahlen 20,-€ monatlich für Getränke und weitere Lebensmittel.